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Informationen zu der Nebenkosten bei Fon
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Alle Fonds berrechnen eine
Verwaltungsgebühr (Management Gebühr) um die Kosten des Fondsmanagements abzudecken. Diese Gebühr wird nicht direkt vom Anleger bezahlt, sondern dem Fonds angelastet.
Die Verwaltungsgebühr wird vom Fondspreis auf täglicher Basis berechnet und ist in den Kursen bereits berücksichtigt.
Die Verwaltungsgebühr wird immer fällig, auch wenn der Fonds eine negative Rendite
erwirtschaftet. Je nach Art des Fonds werden etwa 1 % bis 2 % Verwaltungsgebühren in Rechnung gestellt. Für Fonds, die einen hohen Managementaufwand haben (z.B.
Biotechnologiefonds, Technologiefonds mit erheblichem Recherchebedarf), werden höhere Gebühren verrechnet als für Standardprodukte, wie beispielsweise europäische Anleihenfonds.
Sonstige Kosten
Sonstige Kosten, wie Aufwendungen für den Wirtschaftsprüfer sowie Kosten für die Pflichtveröffentlichungen (einschließlich Rechenschaftsberichte) werden ebenfalls dem Fonds
angelastet. Die Art der verrechenbaren Kosten sind gesetzlich und in den Fondsbestimmungen genau geregelt. Die Einhaltung des Investmentfondsgesetzes sowie der Fondsbestimmungen
wird von unabhängigen Wirtschaftsprüfern jährlich überprüft. Für jeden Investmentfonds wird ein jährlicher Rechenschaftsbericht erstellt, der von einem Wirtschaftsprüfer bestätigt werden muss.
Transaktionskosten
Ein wichtiger Aspekt im Rahmen der Verwaltung von Investmentfonds sind die
Transaktionskosten des Fonds. Dies sind vor allem Spesen für Käufe und Verkaufe von Wertpapieren innerhalb des Fonds sowie Kosten für die Verwahrung von Wertpapieren (Lagerstellen- und Depotgebühren).
Nachdem diese Kosten i. d. R. nicht gesondert gegenüber den Anlegern dargelegt werden, ist die Art der Durchführung von Transaktionen durch die KAG bzw. den externen Manager von
großer Bedeutung. Vor allem die Verpflichtung zur Anwendung des sog. "Best-Execution-Prinzips" gibt dem Anleger die Sicherheit, dass der Fondsmanager versucht, die
Transaktionskosten beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren möglichst niedrig zu halten.
Beim "Best-Execution-Prinzip" verpflichtet sich der Fondsmanager beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren mindestens drei unabhängige Angebote von Brokern für die Transaktion
einzuholen, wobei die Höhe der vom Broker berechneten Gebühr sowie die zu erwartende Ausführungs- und Abwicklungsqualität für die Auswahl des Transaktionspartners entscheidend sind.
Die Nichtanwendung des "Best-Execution-Prinzips" bzw. eine fehlende Verpflichtung dazu ist ein negatives Qualitätsmerkmal für KAGs und Fondsgesellschaften. Die Möglichkeit der Verrechnung
von höheren Transaktionskosten durch Abwicklung von Investmentfonds-Transaktionen über hauseigene Handelsabteilungen kann in diesen Fällen nicht ausgeschlossen werden und ist meist nicht einwandfrei nachprüfbar.
Jährliche Verwaltungsgebühren
Zwischen 0,5% und 1,5% des Fonds-Vermögens, im Einzelfall auch mehr, werden jährlich dem Fonds für die Bezahlung des Fonds-Managements und den Gewinn der Eigner der
Investment-Gesellschaft entnommen. Diese Gebühr wird immer fällig, auch wenn der Wert des Fonds im betreffenden Jahr Verluste erleidet. Die Investment-Gesellschaft gewinnt also immer -
unabhängig von der Leistung der Fonds-Manager.
Kontoführungs Gebühr
Kontoführungs Gebühren sind
von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Einige verzichten darauf, andere nehmen bis 20 Euro jährlich, im Einzelfall auch erheblich mehr.
Sachkosten
Das Geld für Werbung, Material, Druck von Prospekten und Rechenschafts Berichten und und und wird ebenfalls dem Fonds-Vermögen nach Bedarf entnommen.
Kritisch: Selten sind Höchstgrenzen festgesetzt, die Fonds-Anbieter können sich also ungeniert bedienen.
Alle Angaben ohne Gewähr.
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