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Nachteile durch Steuern auf Ausschüttungen von Geldmarktfonds
vermeiden. Informationen zu Steuernachteilen bei Geldmarktfonds (gilt auch für Rentenfonds)
Bisher war es so, dass Zwischengewinne, die bei Transaktionen innerhalb der Geldmarktfondsgesellschaft anfielen, nicht der Steuer unterlagen. Da seit dem 01. 01.2005 die Zwischengewinne nicht mehr steuerlich
berücksichtigt werden, ist ein genaues Timing beim Kauf und Verkauf wichtig.
So vermeiden Steuerzahler Nachteile, wenn sie den Sparerfreibetrag inclusive der
Werbungskostenpauschale von 1421 Euro(Ehepaare 2 842 Euro) ausgeschöpft haben.
Anleger, die jetzt für kurze Zeit in Euro-Renten- oder Geldmarktfonds investieren wollen, sollten
wegen der geänderten Steuerregeln die Ausschüttungstermine der Fonds beachten.
Wer zum Beispiel ein halbes Jahr vor dem Ausschüttungstermin 200 000 Euro in einen
Geldmarktfonds (angenommener Zinsertrag: 2 Prozent pro Jahr) investiert hat, sollte sich den Verkaufszeitpunkt reiflich überlegen: Verkauft der Anleger nach dem Ausschüttungstermin, zahlt
er bei 35 Prozent persönlichem Steuersatz 1 400 Euro Steuern auf die 4 000 Euro Zinsen. Denn nach den neuen Steuerregeln ist der Zinsertrag des ganzen Geschäftsjahres steuerpflichtig,
obwohl der Anleger die Anteile erst vor einem halben Jahr gekauft hat.
Verkauft er aber kurz vor der Ausschüttung, zahlt er nur die Hälfte, nämlich 700 Euro Steuern.
Weil dann der erzielte Kursgewinn als Spekulationsgewinn von rund 2 000 Euro steuerpflichtig ist.
Tipp: Wenn Sie in einen Euro-Renten- oder Geldmarktfonds investieren wollen, sollten Sie bei
der Fondsgesellschaft den Ausschüttungstermin erfragen. Ist dieser für Sie ungünstig, weichen Sie lieber auf eine Anleihe oder ein Zinsangebot einer Bank aus, die nicht die steuerlichen Nachteile der Fonds haben.
Mit Wirkung vom 1. Januar 2005 an wurde die Zwischengewinnbesteuerung bei
Investmentfonds wieder eingeführt. Von diesem Zeitpunkt an wird der Zwischengewinn wieder berechnet und im entsprechenden Feld ausgewiesen. Da die Zwischengewinnbesteuerung
ursprünglich zum 1. Januar 2004 abgeschafft worden war, wird bei Transakitionen zwischen 1. Januar 2004 und 31. Dezember 2004 auf der Abrechnung beim Zwischengewinn ein Wert von 0,00 Euro angezeigt.
Alle Angaben ohne Gewähr.
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