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Rentenfonds Grundlagen
Rentenfonds legen das Kapital der Anleger überwiegend in festverzinsliche und variabel verzinsliche Wertpapiere des Rentenmarktes an, deren Rechte dem Anleger als Anteilsscheine, die Fondsanteile, verbrieft werden.
Rentenfonds werden von Fondsgesellschaften aufgelegt, die auch Kapitalanlagegesellschaften
genannt werden. Das Fondsvermögen, das rechtlich als Sondervermögen gilt, wird je nach Ausrichtung des Fonds, in Anleihen, Pfandbriefe, Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen
und Null-Kupon-Anleihen investiert. Rentenfonds gehören daher zu den Investmentfonds, die auch offene Fonds genannt werden.
Im Gegensatz zu geschlossenen Fonds kann der Fondsgesellschafter seine Fondsanteile jederzeit
wieder verkaufen. Die Fondsgesellschaft nimmt die Anteile i.d.R. börsentäglich zum gültigen Tageskurs zurück. Die Kurse werden täglich an den Börsen oder über zertifizierte Börsenmakler
bestimmt und im Internet, auf den Kurstafeln der Börsen und in den Fachzeitungen (Handelsblatt, FAZ etc.) veröffentlicht. Dabei ist zwischen Rücknahmekurs und Ausgabekurs zu unterscheiden. Oft
ist der Ausgabekurs höher als der Rücknahmekurs, denn der Anleger zahlt bei dem Erwerb von Fondsanteilen häufig einen Ausgabeaufschlag, der beim Verkauf des Anteils nicht erneut
berechnet wird:

Rechtlich stellt ein Rentenfonds das Sondervermögen dar, das von einer Kapitalanlagegesellschaft
verwaltet wird. Die Fondsanteile werden dabei in einer Depotbank aufbewahrt. Für die Verwaltung des Fonds berechnet die Kapitalanlagegesellschaft eine Verwaltungsgebühr, in der Regel 0,2-2%.
Darüber hinaus fallen weitere Kosten, wie Transaktionskosten, etc. an, die die Rendite des Fonds mindern.
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Hoher Ausgabeaufschlag und niedrige Verwaltungskosten?
Alle Angaben ohne Gewähr.
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