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Alles über offene Fonds
Grundlagen zu offenen Fonds
Ein offener Fonds ist die herkömmlichste Fondsart in Deutschland. Umgangssprachlich wird oft von Fonds gesprochen, wenn offene Fonds gemeint sind. Offene Fonds werden gebildet, um aus
kleineren Kapitalbeträgen von einzelnen Anlegern ein größeres Kapitalvermögen zu bilden.
Die Fondsgesellschaft, die den offenen Fonds auflegt, die so genannte
Kapitalanlagegesellschaft, investiert das Kapital in Aktien, Immobilien, Rentenpapiere, Unternehmensanleihen, etc. und bildet damit ein Fondsvermögen. Aus diesem Grunde spricht
man auch von Investmentfonds.
Der Anleger erwirbt durch den Kauf von Fondsanteilen ein Miteigentum am Fondsvermögen
und ist dadurch an der Entwicklung aller im Fondsvermögen befindlichen Werte beteiligt. Dies ist besonders für Anleger interessant, die nicht über spezielle Kenntnisse verfügen, oder die keine
Lust oder genügend Zeit haben, Einzelinvestments ( Aktien, Rentenpapiere, etc.) zu tätigen. Das Miteigentum ist dabei durch Wertpapiere verbrieft, deren Kurse je nach Marktlage und
Risikoklasse unterschiedlich stark schwanken können. Die Person, die dem Fonds beigetreten ist, wird als Fondsgesellschafter bezeichnet.
Bei einem offenen Fonds ist das Gesellschaftskapital nicht vorher festgelegt, es ist also für den
Anleger jederzeit möglich, neue Fondsanteile zu kaufen oder wieder zu verkaufen, wodurch sich der Wert des Fondsvermögens ändert. Die Fondsgesellschaft ist verpflichtet, die Anteile
zum gültigen Tageskurs zurück zu nehmen. Die Kurse werden täglich an den Börsen oder über zertifizierte Börsenmakler bestimmt und im Internet, auf den Kurstafeln der Börsen und in den
Fachzeitungen (Handelsblatt, FAZ etc..) veröffentlicht. Dabei ist zwischen Rücknahmekurs und Ausgabekurs zu unterscheiden. Oft ist der Ausgabekurs höher als der Rücknahmekurs, denn der
Anleger zahlt bei dem Erwerb von Fondsanteilen häufig einen Ausgabeaufschlag, der bei dem
Verkauf des Anteils nicht erneut berechnet wird. In diesem Zusammenhang soll auf die Stückzinsen bzw. den Zwischengewinn hingewiesen werden, die viele Anleger garnicht
bemerken, die aber von der depotführenden Stelle verrechnet werden.
Rechtlich stellt ein offener Fonds ein Sondervermögen dar, das von einer
Kapitalanlagegesellschaft verwaltet wird. Die Fondsanteile werden dabei in einer Depotbank aufbewahrt. Für die Verwaltung des Fonds berechnet die Kapitalanlagegesellschaft eine Verwaltungsgebühr, in der Regel 0,5-2%. Darüber hinaus fallen weitere Kosten, wie
Transaktionskosten, etc. an, die die Rendite des Fonds mindern.
Fondsanteile
Das Vermögen eines Fonds ist in Anteile gestückelt, das heißt, abhängig von der Höhe eines
Investments erhält der Investor beim Kauf eine bestimmte Menge an Fondsanteilen. Die Anteilsberechnung erfolgt teilweise bis zur vierten Stelle hinter dem Komma. Es können also
Bruchstücke erworben werden. Der Preis der Anteile richtet sich nach dem aktuellen Wert des Vermögens eines Fonds. Bei offenen Fonds wird dieser Anteilswert börsentäglich ermittelt und veröffentlicht.
Kauf von Fonds
Offene Fonds können, je nach Art, direkt bei den Fondsgesellschaften, den Banken und
Sparkassen, den Versicherungsunternehmen, bei Strukturvertrieben, über Fondsplattformen im Internet, Direktbanken und Diskontbrokern sowie direkt an der Börse gekauft werden. Fonds
ohne Ausgabeaufschlag werden meist über das Internet angeboten. Bei dem Kauf von Fonds sollten die Kosten für den Ausgabeaufschlag und der Verwaltungsgebühren gegeneinander
abgewogen werden: Langfristig orientierte Anleger, die ihr Geld mindestens vier bis acht Jahre anlegen wollen, sind i.d.R. mit einem Fonds, der mit Ausgabeaufschlag gezeichnet wird, finanziell besser gestellt, denn im Laufe der Zeit übersteigen die höheren Verwaltungsgebühren bei No-load Fonds den Einmaleffekt des Ausgabeaufschlags. Ein Rechenbeispiel zu diesem Thema finden Sie hier.
Überwachung
Offene Fonds werden in Deutschland von der staatlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde,
dem Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht. Dabei prüft die BaFin aber nur die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben (z.B. entsprechend der
Prospektverordnung), nicht jedoch die inhaltliche Richtigkeit oder den wirtschaftlichen Erfolg. Das bedeutet, dass die BaFin auch offene Fonds zulassen muss, deren Erfolg zweifelhaft ist.
Alle Angaben ohne Gewähr.
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