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Die Tonnagesteuer, Begriff, Erklärung
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Die Tonnagesteuer wurde von der EU zur Harmonisierung des europäischen Schifffahrtsrechts
entwickelt und ist mit dem § 5 a ESTG des Seeschifffahrtsanpassungsgesetzes durch die Bundesregierung auch in deutsches Recht umgesetzt worden.
Der Begriff Tonnagesteuer: Es handelt sich bei der Tonnagesteuer nicht um eine Steuer,
sondern um ein Verfahren zur Gewinnermittlung, bei der für die Schiffsbetreibergesellschaft die Möglichkeit besteht, den Gewinn pauschal nach der Größe des Schiffes zu ermitteln.
Voraussetzung ist u.a., dass die technische und kommerzielle Betreuung des Schiffes (Bereederung) aus Deutschland erfolgt und das Schiff überwiegend in das inländische Schiffsregister
eingetragen ist. Letztlich ist die Tonnagesteuer eine Unterstützung des Schifffahrtsstandortes Deutschland, ähnlich wie die steuerlichen Vorteile (Verlustausweisung) bei Medienfonds die
deutsche Filmindustrie stärken sollte.
Praktisch wird bei Anwendung der
Tonnagesteuer über die so genannte Nettoraumzahl der Gewinn pauschal, anstelle des tatsächlichen Gewinns oder Verlustes ermittelt. Die Nettoraumzahl (engl. Net Tonnage NT)
ist eine dimensionslose Zahl, die sich aus einer Formel, in die u.a. das Gesamtvolumen und die Seitenhöhe des Schiffes, der Inhalt der Laderäume, der Tiefgang und die Anzahl der
Fahrgäste eingehen, errechnet. Die Nettoraumzahl darf nicht kleiner als 0,3 Bruttoraumzahl sein.
Der nach der Tonnagesteuer ermittelte Gewinn
eines Schiffes ist normalerweise deutlich geringer als der tatsächliche Gewinn. Für die Anteilseigener und damit die Zeichner von Schiffsfonds bedeutet das geringe Steuern,
solange das Schiff in Betrieb bzw. verchartert ist.
Allerdings muss die
Schiffsbetreibergesellschaft, wenn sie sich fĂĽr die Tonnagesteuer entschieden hat, die Gewinnermittlung 10 Jahre lang so durchfĂĽhren, ein Wechsel in eine andere Berechnungsweise
ist nicht möglich.
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Die sich ergebende Steuer beträgt, je nach Schiffstyp, zwischen ca. 0,2 % und 0,4 %, bezogen auf das eingebrachte Fondskapital.
Daraus ergibt sich bei Anwendung der Tonnagesteuer meist eine sehr gĂĽnstige Besteuerung auf die AusschĂĽttungen von Schiffsbeteiligungen.
Eine Beispielsrechnung
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Anlagekapital:
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50.000 €
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AusschĂĽttung
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5.000 €
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Tonnagegewinn
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150 €
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Steuerlast bei 48 % Steuersatz
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77 €
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Steuerfreie AusschĂĽttung
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4923 €
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Damit sind die AusschĂĽttungen aus Schiffsbeteiligungen nahezu steuerfrei! Eine Anrechnung auf den Sparerfreibetrag erfolgt nicht.
Zeitliche Perspektive
FĂĽr die Jahre 2004 und 2005 war das so genannte Kombimodell mit dem Wechsel zwischen
herkömmlicher Gewinnermittlung und pauschaler Tonnagesteuer möglich.
Wurde der Kaufvertrag für den Erwerb oder Bau von Schiffen nach dem 31. Dezember 2005 abgeschlossen, war die Ausübung der Option zur Tonnagesteuer nicht mehr möglich. Für den
Übergangszeitraum bis 2006 gilt die bisherige Regelung weiter, allerdings muss der Antrag auf Tonnagegewinnermittlung in diesen Fällen spätestens im Jahr 2007 gestellt werden. Damit ist das
Jahr 2006 das letzte Jahr, in dem Verlustzuweisungen von mehr als 10% des eingesetzten Kapitals möglich sind.
Bei Kombimodellen
Bei dem Wechsel zur Tonnagebesteuerung ist zu beachten, dass der Unterschiedsbetrag, also die
Differenz zwischen dem tatsächlichen Marktwert und dem Buchwert des Schiffes zu versteuern ist. Aus diesem Grunde werden inzwischen geschlossene Schiffsfonds angeboten, die renditeorientiert sind und
komplett auf die Inanspruchnahme steuerlicher Verluste verzichten.
Alle Angaben ohne Gewähr.
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