In den letzten Jahren haben sich die steuerlichen Rahmenbedingungen für die
Schiffsbeteiligungen stark verändert, wodurch sich auch das Anlegerprofil verschoben hat.
In der Vergangenheit brachten Schiffsfonds dem
Anleger hohe Anfangsverluste und waren reine Steuersparmodelle. Mit der Einführung der Tonnagesteuer und der Begrenzung von Verlustzuweisungen in den letzten Jahren wurden Schiffsfonds
als so genannte Kombimodelle aufgelegt: Steuerliche Verluste wurden mit rein renditeorientierte Modelle kombiniert.
Ab 2006 werden aufgrund der rechtlichen Änderungen der Regierung Merkel, Schiffsfonds nur noch renditeorientiert angeboten. Für die Gewinnermittlung dieser Schiffsbeteiligungen gilt dann nur noch die günstige Gewinnermittlung über die Tonnagesteuer, bei der die Ausschüttungen fast steuerfrei sind.
Damit ergibt sich das
durchschnittliche Anwenderprofil für aktuelle Beteiligungen an Schiffsfonds wie folgt:
Der
Investor verfügt über ein Vermögen von mehr als 200000 Euro.
Das
Beteiligungskapital wird von dem Anleger während der Laufzeit nicht benötigt (s. a. geschlossene Fonds Zweitmarkt).
Der
Investor hat seinen Sparerfreibetrag bereits ausgeschöpft.
Der Investor ist sich des Risikos einer Schiffsbeteiligung bewusst.
Der
Anleger wählt eine Schiffsbeteiligung unter dem Aspekt der Erbschaftsplanung.